BGBl. Nr. 544/1990
544. Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit für die Jahre 1990 bis 1993
ÜBEREINKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit für die Jahre 1990 bis 1993
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 31neu
Artikel 31
Die sowjetische Seite ist bereit, wenn sich die österreichische Seite mit solch einem Anliegen an sie wendet, sowjetische Ballettlehrer zur Arbeit an der Ballettschule der Österreichischen Bundestheater zu entsenden.