BGBl. Nr. 544/1990
544. Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit für die Jahre 1990 bis 1993
ÜBEREINKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit für die Jahre 1990 bis 1993
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 4neu
Artikel 4
Die Vertragsparteien tauschen jährlich Forschungsstipendien für Universitätslehrer und andere Wissenschafter für die Dauer von insgesamt acht Monaten zum Zwecke wissenschaftlicher Arbeit aus.
Die Bedingungen des Austausches sind aus Beilage 2 ersichtlich.