BGBl. Nr. 544/1990
544. Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit für die Jahre 1990 bis 1993
ÜBEREINKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit für die Jahre 1990 bis 1993
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 45neu
Artikel 45
Die Vertragsparteien bemühen sich, kulturellen Institutionen des jeweils anderen Vertragsstaates Dokumentar-, Kinder- und Jugendfilme sowie populärwissenschaftliche und Unterrichtsfilme auf nichtkommerzieller Basis zur Verfügung zu stellen.