BGBl. Nr. 544/1990
544. Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit für die Jahre 1990 bis 1993
ÜBEREINKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit für die Jahre 1990 bis 1993
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 9neu
Artikel 9
Die sowjetische Vertragspartei wird österreichische Wünsche nach Entsendung von sowjetischen Fachleuten zur Abhaltung von Vorträgen und praktischen Lehrveranstaltungen an Seminaren für russische Sprache, welche in Österreich durchgeführt werden, wohlwollend prüfen. Sie erklärt ihre Bereitschaft, jährlich bis zu 20 Experten der russischen Sprache zu diesen Seminaren zu entsenden.
Die Kosten der Aufnahme dieser Fachleute gehen zu Lasten der einladenden Vertragspartei. Die Reisekosten werden von der entsendenden Vertragspartei getragen.