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BGBl. Nr. 547/1990

kundgemacht 24.08.1990
547. Verordnung: Kundmachung der Festsetzung des Datums der Anwendung der Bestimmungen der Regel 5 des Annexes V der Internationalen Konvention über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe, 1973, geändert durch das dazugehörende Protokoll von 1978, über die Beseitigung von Müll im Ostseegebiet
Verordnung des Bundeskanzlers vom 17. August 1990 über die Kundmachung der Festsetzung des Datums der Anwendung der Bestimmungen der Regel 5 des Annexes V der Internationalen Konvention über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe, 1973, geändert durch das dazugehörende Protokoll von 1978, über die Beseitigung von Müll im Ostseegebiet.
Kundmachung BGBl. Nr. 547/1990× zu Protokoll von 1978 zu dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe

Änderungen durch diese Kundmachung

Protokoll von 1978 zu dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe neu