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BGBl. Nr. 554/1990

kundgemacht 28.08.1990
554. Verordnung: Höhe der Beihilfen für Auslandsstudien
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 16. August 1990 über die Höhe der Beihilfen für Auslandsstudien
Kundmachung BGBl. Nr. 554/1990× zu Höhe der Beihilfen für Auslandsstudien

Änderungen durch diese Kundmachung

Höhe der Beihilfen für Auslandsstudien neu