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BGBl. Nr. 567/1990

kundgemacht 05.09.1990
567. Beschluß Nr. 4/90 des Gemischten Ausschusses EWG — Österreich zur Ergänzung und Änderung von Anhang III des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Änderungen der Ursprungsregeln infolge der Einführung des Harmonisierten Systems
ABKOMMEN ÖSTERREICH — EWG — Der Gemischte Ausschuß — BESCHLUSS NR. 4/90 DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES zur Ergänzung und Änderung von Anhang III des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen betreffend die Änderungen der Ursprungsregeln infolge der Einführung des Harmonisierten Systems
Kundmachung BGBl. Nr. 567/1990× zu EG - Abkommen Österreich - EWG Änd. d Protokolls Nr.3 (Beschl. 4/90)

Änderungen durch diese Kundmachung

EG - Abkommen Österreich - EWG Änd. d Protokolls Nr.3 (Beschl. 4/90) neu