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BGBl. Nr. 573/1990

kundgemacht 10.09.1990
573. Kundmachung: Teilweise Aussetzung der Anwendung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Polen über die gegenseitige Aufhebung der Sichtvermerkspflicht
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 10. September 1990 über die teilweise Aussetzung der Anwendung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Polen über die gegenseitige Aufhebung der Sichtvermerkspflicht
Kundmachung BGBl. Nr. 573/1990× zu Sichtvermerkspflicht - teilweise Aussetzung der Aufhebung