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BGBl. Nr. 587/1990

kundgemacht 18.09.1990
587. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Verletzung verursachen oder unterschiedslos wirken können samt Protokollen I, II und III
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 4. September 1990 betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Verletzung verursachen oder unterschiedslos wirken können samt Protokollen I, II und III
Kundmachung BGBl. Nr. 587/1990×

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