BGBl. Nr. 611/1990
611. Verordnung: Vergütung an Träger der Krankenversicherung für die Mitwirkung an der Einhebung der Landarbeiterkammerumlage
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales vom 25. September 1990 über die Vergütung an Träger der Krankenversicherung für die Mitwirkung an der Einhebung der Landarbeiterkammerumlage
Änderungen durch diese Kundmachung
Vergütung an Träger d. Krankenversicherung (Landarbeiterkammerumlage)
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Art. 1neu
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