BGBl. Nr. 625/1990
625. Vereinbarung zwischen dem Verkehrsminister der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Zusammenpackung von Druckgaspackungen der Klasse 2 mit bestimmten Stoffen
VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM VERKEHRSMINISTER DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND DEM BUNDESMINISTER FÜR ÖFFENTLICHE WIRTSCHAFT UND VERKEHR DER REPUBLIK ÖSTERREICH NACH RN. 2010 DES ADR ÜBER DIE ZUSAMMENPACKUNG VON DRUCKGASPACKUNGEN DER KLASSE 2 MIT BESTIMMTEN STOFFEN
Änderungen durch diese Kundmachung
ADR - Zusammenpackung von Druckgaspackungen der Klasse 2
neu
Art. 1neu
lädt …