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BGBl. Nr. 628/1990

kundgemacht 09.10.1990
628. Verordnung: Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der Fußpfleger
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 14. September 1990 über den Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der Fußpfleger
Kundmachung BGBl. Nr. 628/1990× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Einführung eines strengeren Befähigungsnachweises für die Gewerbe der Hühneraugenschneider und Fußpfleger sowie der Schönheitspfleger (Kosmetiker) und der Masseure aufgehoben
§ 1aufgehoben

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