BGBl. Nr. 629/1990
629. Verordnung: Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der Kosmetiker (Schönheitspfleger)
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 14. September 1990 über den Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der Kosmetiker (Schönheitspfleger)
Änderungen durch diese Kundmachung
Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der Kosmetiker (Schönheitspfleger)
neu
§ 1neu
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§ 2neu
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§ 3neu
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§ 4neu
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§ 5neu
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§ 6neu
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§ 7neu
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§ 8neu
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§ 9neu
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Anl. 1neu
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Einführung eines strengeren Befähigungsnachweises für die Gewerbe der Hühneraugenschneider und Fußpfleger sowie der Schönheitspfleger (Kosmetiker) und der Masseure
aufgehoben
§ 2aufgehoben
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§ 4aufgehoben
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