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BGBl. Nr. 65/1990

kundgemacht 31.01.1990
65. Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Polen betreffend die Durchführung des in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft für die Jahre 1990 bis 1992
6. ÜBEREINKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Polen betreffend die Durchführung des am 14. Juni 1972 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft für die Jahre 1990 bis 1992
Kundmachung BGBl. Nr. 65/1990× zu Kultur, Wissenschaft – Zusammenarbeit (Durchführung – 6. Übereinkommen)

Änderungen durch diese Kundmachung

Kultur, Wissenschaft – Zusammenarbeit (Durchführung – 6. Übereinkommen) neu