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BGBl. Nr. 666/1990

kundgemacht 31.10.1990
666. Verordnung: Auflassung mehrerer für den Durchzugsverkehr als Bundesstraße entbehrlich gewordener Abschnitte von Bundesstraßen in Tirol
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 4. Oktober 1990 betreffend die Auflassung mehrerer für den Durchzugsverkehr als Bundesstraße entbehrlich gewordener Abschnitte von Bundesstraßen in Tirol
Kundmachung BGBl. Nr. 666/1990× zu Auflassung mehrerer Abschnitte von Bundesstraßen in Tirol×

Änderungen durch diese Kundmachung

Auflassung mehrerer Abschnitte von Bundesstraßen in Tirol neu
Art. 1neu

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