BGBl. Nr. 667/1990
667. Verordnung: Höhe der Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bewährungshelfer
Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 10. Oktober 1990 über die Höhe der Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bewährungshelfer
Änderungen durch diese Kundmachung
Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bewährungshelfer
neu
Art. 1neu
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Art. 2neu
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Höhe d. Aufwandsentschädigung ehrenamtlich tätiger Bewährungshelfer
aufgehoben
Art. 1aufgehoben
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Art. 2aufgehoben
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