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BGBl. Nr. 671/1990

kundgemacht 06.11.1990 RIS↗
671. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Patentorganisation über die Übernahme des Internationalen Patentdokumentationszentrums (INPADOC) in das Europäische Patentamt samt Anhang und Briefwechseln
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION ÜBER DIE ÜBERNAHME DES INTERNATIONALEN PATENTDOKUMENTATIONSZENTRUMS (INPADOC) IN DAS EUROPÄISCHE PATENTAMT
Kundmachung BGBl. Nr. 671/1990× zu Übernahme des Internationalen Patentdokumentationszentrums in das Europäische Patentamt (Europäische Patentorganisation)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Übernahme des Internationalen Patentdokumentationszentrums in das Europäische Patentamt (Europäische Patentorganisation) neu § 0↗RIS↗
Art. 6neu
in Kraft ab 01.01.1991 · idF BGBl. Nr. 671/1990 Art. 6↗RIS↗

Artikel 6

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Abkommens wird durch Notenwechsel Anmerkung, wurde als Anlage 2 dokumentiert) zwischen dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Präsidenten des Europäischen Patentamts festgelegt.

Geschehen zu Wien am 2. Juli 1990 in zwei Urschriften in deutscher, englischer und französischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.