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BGBl. Nr. 680/1990

kundgemacht 08.11.1990
680. Beschluß Nr. 1/90 des Gemischten Ausschusses EWG ꟷ Österreich zur Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen infolge der Aussetzung der in der Zehnergemeinschaft und in Österreich anwendbaren Zollsätze auf Einfuhren aus Spanien
BESCHLUSS Nr. 1/90 DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES zur Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen infolge der Aussetzung der in der Zehnergemeinschaft und in Österreich anwendbaren Zollsätze auf Einfuhren aus Spanien
Kundmachung BGBl. Nr. 680/1990× zu EG - Abkommen Österreich - EWG Änd. d. Protokolls Nr. 3 (Beschl.1/90)

Änderungen durch diese Kundmachung

EG - Abkommen Österreich - EWG Änd. d. Protokolls Nr. 3 (Beschl.1/90) neu