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BGBl. Nr. 689/1990

kundgemacht 14.11.1990
689. Verordnung: Befähigungsnachweis für das konzessionierte Gewerbe der Lebens- und Sozialberater
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Befähigungsnachweis für das konzessionierte Gewerbe der Lebens- und Sozialberater
Kundmachung BGBl. Nr. 689/1990× zu Befähigungsnachweis für das konzessionierte Gewerbe der Lebens- und Sozialberater

Änderungen durch diese Kundmachung

Befähigungsnachweis für das konzessionierte Gewerbe der Lebens- und Sozialberater neu