BGBl. Nr. 689/1990
689. Verordnung: Befähigungsnachweis für das konzessionierte Gewerbe der Lebens- und Sozialberater
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Befähigungsnachweis für das konzessionierte Gewerbe der Lebens- und Sozialberater
Änderungen durch diese Kundmachung
Befähigungsnachweis für das konzessionierte Gewerbe der Lebens- und Sozialberater
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§ 2neu
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