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BGBl. Nr. 704/1990

kundgemacht 16.11.1990
704. Verordnung: Feststellung der Eignung von Vereinen zur Namhaftmachung von Sachwaltern und Patientenanwälten
Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Feststellung der Eignung von Vereinen zur Namhaftmachung von Sachwaltern und Patientenanwälten
Kundmachung BGBl. Nr. 704/1990× zu Namhaftmachung von Sachwaltern und Patientenanwälten

Änderungen durch diese Kundmachung

Namhaftmachung von Sachwaltern und Patientenanwälten neu