BGBl. Nr. 707/1990
707. Kundmachung: Aufhebung des § 2 Abs. 1 des Öffnungszeitengesetzes durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung des § 2 Abs. 1 des Öffnungszeitengesetzes durch den Verfassungsgerichtshof
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