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BGBl. Nr. 725/1990

kundgemacht 29.11.1990
725. Verordnung: Befähigungsnachweis für die konzessionierten Gewerbe der Technischen Büros
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Befähigungsnachweis für die konzessionierten Gewerbe der Technischen Büros
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Änderungen durch diese Kundmachung

Befähigungsnachweis für die gebundenen Gewerbe der Technischen Büros auf bestimmten Fachgebieten aufgehoben