BGBl. Nr. 725/1990
725. Verordnung: Befähigungsnachweis für die konzessionierten Gewerbe der Technischen Büros
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Befähigungsnachweis für die konzessionierten Gewerbe der Technischen Büros
Änderungen durch diese Kundmachung
Befähigungsnachweis für die gebundenen Gewerbe der Technischen Büros auf bestimmten Fachgebieten
aufgehoben
§ 2aufgehoben
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