BGBl. Nr. 735/1990
735. Kundmachung: Aufhebung einzelner Bestimmungen im § 6 Abs. 3, im § 31 Abs. 1 und die Abs. 2 und 3 des § 31 des Ingenieurkammergesetzes durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung einzelner Bestimmungen im § 6 Abs. 3, im § 31 Abs. 1 und die Abs. 2 und 3 des § 31 des Ingenieurkammergesetzes durch den Verfassungsgerichtshof
Keine Änderungen an Normtexten zugeordnet — BGBl PDF (RIS)↗.