BGBl. Nr. 75/1990
75. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 62 Deutschkreutzer Straße im Bereich der Gemeinde Weppersdorf
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 19. Jänner 1990 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 62 Deutschkreutzer Straße im Bereich der Gemeinde Weppersdorf
Änderungen durch diese Kundmachung
Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 62 Deutschkreutzer Straße im Bereich der Gemeinde Weppersdorf
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