Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 75/1990

kundgemacht 02.02.1990
75. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 62 Deutschkreutzer Straße im Bereich der Gemeinde Weppersdorf
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 19. Jänner 1990 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 62 Deutschkreutzer Straße im Bereich der Gemeinde Weppersdorf
Kundmachung BGBl. Nr. 75/1990× zu Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 62 Deutschkreutzer Straße im Bereich der Gemeinde Weppersdorf

Änderungen durch diese Kundmachung

Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 62 Deutschkreutzer Straße im Bereich der Gemeinde Weppersdorf neu