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BGBl. Nr. 91/1990

kundgemacht 09.02.1990
91. Kundmachung: Aufhebung der Z XVI des § 1 der Verordnung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Spittal an der Drau, mit welcher die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 30. Jänner 1990 über die Aufhebung der Z XVI des § 1 der Verordnung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Spittal an der Drau, mit welcher die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung BGBl. Nr. 91/1990× zu VfGH-Aufhebung V d. Bürgermeisters von Spittal an der Drau

Änderungen durch diese Kundmachung

VfGH-Aufhebung V d. Bürgermeisters von Spittal an der Drau neu