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BGBl. Nr. 169/1991

kundgemacht 09.04.1991
169. Bundesgesetz: Zuweisung von Anteilen aus dem Steueraufkommen im Jahre 1991
Bundesgesetz über die Zuweisung von Anteilen aus dem Steueraufkommen im Jahre 1991
Kundmachung BGBl. Nr. 169/1991× zu Zuweisung von Anteilen aus dem Steueraufkommen im Jahre 1991

Änderungen durch diese Kundmachung

Zuweisung von Anteilen aus dem Steueraufkommen im Jahre 1991 neu