BGBl. Nr. 191/1991
191. Verordnung: Bewilligungspflicht entgeltlicher Rechtsgeschäfte in der Einfuhr, deren Wert 5000 S nicht übersteigt
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Bewilligungspflicht entgeltlicher Rechtsgeschäfte in der Einfuhr, deren Wert 5000 S nicht übersteigt
Änderungen durch diese Kundmachung
Bewilligungspflicht entgeltlicher Rechtsgeschäfte in der Einfuhr
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