BGBl. Nr. 198/1991
198. Verordnung: Von Pensionskassen zu verwendende Formblätter für die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
Verordnung des Bundesministers für Justiz über die von Pensionskassen zu verwendenden Formblätter für die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
Änderungen durch diese Kundmachung
Pensionskassen - Formblätter
neu
§ 2neu
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