BGBl. Nr. 264/1991
264. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß ein Wort in § 36 Abs. 2 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 verfassungswidrig war
Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß ein Wort in § 36 Abs. 2 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 verfassungswidrig war
Änderungen durch diese Kundmachung
VfGH-Ausspruch, dass ein Wort in § 36 Abs. 2 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 verfassungswidrig war
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 1neu
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 5. März 1991, G 114/90-9, V 196/90-9, dem Bundeskanzler zugestellt am 3. Mai 1991, ausgesprochen, daß der Ausdruck „Stiefeltern,“ in Paragraph 36, Absatz 2, des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977, Bundesgesetzblatt Nr. 609, verfassungswidrig war.