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BGBl. Nr. 266/1991

kundgemacht 05.06.1991
266. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend Kulturgut, dessen Aufbewahrung im Inland nicht im öffentlichen Interesse gelegen ist
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung, mit welcher die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 5. Juni 1986 betreffend Kulturgut, dessen Aufbewahrung im Inland nicht im öffentlichen Interesse gelegen ist, BGBl. Nr. 323/1986, geändert wird
Kundmachung BGBl. Nr. 266/1991× zu Kulturgut, dessen Aufbewahrung im Inland nicht im öffentlichen Interesse gelegen ist

Änderungen durch diese Kundmachung

Kulturgut, dessen Aufbewahrung im Inland nicht im öffentlichen Interesse gelegen ist 2