BGBl. Nr. 3/1991
3. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Rücknahme und Schadstoffbegrenzung von Batterien und Akkumulatoren
Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie, mit der die Verordnung vom 19. Juli 1990 über die Rücknahme und Schadstoffbegrenzung von Batterien und Akkumulatoren geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Rücknahme und Schadstoffbegrenzung von Batterien und Akkumulatoren
1
§ 4geändert
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