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BGBl. Nr. 311/1991

kundgemacht 25.06.1991
311. Vereinbarung zwischen dem Minister für Verkehr der Republik Italien und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Peressigsäure in bestimmter Konzentration als Stoff der Kl. 5. 2, Ziff. 35
VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM MINISTER FÜR VERKEHR DER REPUBLIK ITALIEN UND DEM BUNDESMINISTER FÜR ÖFFENTLICHE WIRTSCHAFT UND VERKEHR DER REPUBLIK ÖSTERREICH GEMÄSS RN. 2010 DES ADR ÜBER DIE BEFÖRDERUNG VON PERESSIGSÄURE IN BESTIMMTER KONZENTRATION ALS STOFF DER KL. 5.2, ZIFF. 35
Kundmachung BGBl. Nr. 311/1991× zu ADR - Beförderung von Peressigsäure

Änderungen durch diese Kundmachung

ADR - Beförderung von Peressigsäure neu