BGBl. Nr. 313/1991
313. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Verkehrsminister des Königreiches Belgien nach Rn. 2010 und 10 602 des ADR über die Freistellung von Aluminiumstaub und Aluminiumpulver von den Beförderungsvorschriften des ADR
VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM BUNDESMINISTER FÜR ÖFFENTLICHE WIRTSCHAFT UND VERKEHR DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM VERKEHRSMINISTER DES KÖNIGREICHES BELGIEN NACH RN. 2010 UND 10 602 DES ADR ÜBER DIE FREISTELLUNG VON ALUMINIUMSTAUB UND ALUMINIUMPULVER VON DEN BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN DES ADR
Änderungen durch diese Kundmachung
ADR - Freistellung von den Beförderungsvorschriften
neu
Art. 1neu
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