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BGBl. Nr. 339/1991

kundgemacht 28.06.1991
339. Bundesgesetz: Einräumung von Privilegien und Immunitäten an das KSZE-Konfliktverhütungszentrum, seine Bediensteten und die Bediensteten anderer ständiger Einrichtungen im Rahmen der KSZE
Bundesgesetz über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an das KSZE-Konfliktverhütungszentrum, seine Bediensteten und die Bediensteten anderer ständiger Einrichtungen im Rahmen der KSZE
Kundmachung BGBl. Nr. 339/1991× zu Privilegien und Immunitäten, KSZE-Konfliktverhütungszentrum×

Änderungen durch diese Kundmachung

Privilegien und Immunitäten, KSZE-Konfliktverhütungszentrum neu
§ 3neu

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