BGBl. Nr. 391/1991
391. Verordnung: Zulassung von Telekopierern zur Einreichung von Anbringen an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft und an den Milchwirtschaftsfonds
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Zulassung von Telekopierern zur Einreichung von Anbringen an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft und an den Milchwirtschaftsfonds
Änderungen durch diese Kundmachung
Zulassung von Telekopierern zur Einreichung von Anbringen
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§ 1neu
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§ 2neu
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§ 3neu
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