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BGBl. Nr. 391/1991

kundgemacht 25.07.1991
391. Verordnung: Zulassung von Telekopierern zur Einreichung von Anbringen an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft und an den Milchwirtschaftsfonds
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Zulassung von Telekopierern zur Einreichung von Anbringen an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft und an den Milchwirtschaftsfonds
Kundmachung BGBl. Nr. 391/1991× zu Zulassung von Telekopierern zur Einreichung von Anbringen

Änderungen durch diese Kundmachung

Zulassung von Telekopierern zur Einreichung von Anbringen neu