BGBl. Nr. 416/1991
416. Bundesgesetz: Leistung eines freiwilligen Beitrages zum zweiten Fenster des Gemeinsamen Rohstoffonds
Bundesgesetz über die Leistung eines freiwilligen Beitrages zum zweiten Fenster des Gemeinsamen Rohstoffonds
Änderungen durch diese Kundmachung
Zweites Fenster des Gemeinsamen Rohstoffonds - Beitrag
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