BGBl. Nr. 416/1991
416. Bundesgesetz: Leistung eines freiwilligen Beitrages zum zweiten Fenster des Gemeinsamen Rohstoffonds
Bundesgesetz über die Leistung eines freiwilligen Beitrages zum zweiten Fenster des Gemeinsamen Rohstoffonds
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu