BGBl. Nr. 439/1991
439. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen erlassen werden
Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst, mit der die Verordnung, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen erlassen werden, geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1 § 1neu
Paragraph eins,
Für die Volksschule wird der in Anlage A enthaltene Lehrplan (mit Ausnahme der darin im fünften Teil wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen.