BGBl. Nr. 44/1991
44. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen über die wechselseitige Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen
VERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK POLEN ÜBER DIE WECHSELSEITIGE VOLLZIEHUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN IN STRAFSACHEN
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 32neu
Kosten
Artikel 32
Die in Anwendung dieses Vertrages entstandenen Kosten werden nicht ersetzt.