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BGBl. Nr. 490/1991

kundgemacht 06.09.1991
490. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und der für das ADR zuständigen Behörde für das Königreich Schweden nach Rn. 2010 und 10 602 des ADR über die Freistellung von Aluminiumstaub und Aluminiumpulver von den Beförderungsvorschriften des ADR
VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM BUNDESMINISTER FÜR ÖFFENTLICHE WIRTSCHAFT UND VERKEHR DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER FÜR DAS ADR ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE FÜR DAS KÖNIGREICH SCHWEDEN NACH RN. 2010 UND 10 602 DES ADR ÜBER DIE FREISTELLUNG VON ALUMINIUMSTAUB UND ALUMINIUMPULVER VON DEN BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN DES ADR
Kundmachung BGBl. Nr. 490/1991× zu ADR - Freistellung von den Beförderungsvorschriften des ADR

Änderungen durch diese Kundmachung

ADR - Freistellung von den Beförderungsvorschriften des ADR neu