BGBl. Nr. 490/1991
490. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und der für das ADR zuständigen Behörde für das Königreich Schweden nach Rn. 2010 und 10 602 des ADR über die Freistellung von Aluminiumstaub und Aluminiumpulver von den Beförderungsvorschriften des ADR
VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM BUNDESMINISTER FÜR ÖFFENTLICHE WIRTSCHAFT UND VERKEHR DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER FÜR DAS ADR ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE FÜR DAS KÖNIGREICH SCHWEDEN NACH RN. 2010 UND 10 602 DES ADR ÜBER DIE FREISTELLUNG VON ALUMINIUMSTAUB UND ALUMINIUMPULVER VON DEN BEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN DES ADR
Änderungen durch diese Kundmachung
ADR - Freistellung von den Beförderungsvorschriften des ADR
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Art. 1neu
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