BGBl. Nr. 494/1991
494. Verordnung: Zulassung von Telekopierern zur Einreichung von Anbringen an das Bundesministerium für Finanzen, an die Finanzlandesdirektionen sowie an die Finanzämter und Zollämter
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Zulassung von Telekopierern zur Einreichung von Anbringen an das Bundesministerium für Finanzen, an die Finanzlandesdirektionen sowie an die Finanzämter und Zollämter
Änderungen durch diese Kundmachung
Zulassung von Telekopierern zur Einreichung von Anbringen an das BMF und FLD
aufgehoben
§ 1aufgehoben
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§ 2aufgehoben
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