BGBl. Nr. 506/1991
506. Verordnung: Einräumung von Privilegien und Immunitäten an die ausländischen Delegationen, das Generalsekretariat sowie die Bediensteten des Generalsekretariats der Open-skies-Verhandlungen
Verordnung der Bundesregierung über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an die ausländischen Delegationen, das Generalsekretariat sowie die Bediensteten des Generalsekretariats der Open-skies-Verhandlungen
Änderungen durch diese Kundmachung
Einräumung von Privilegien und Immunitäten
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§ 1neu
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§ 2neu
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§ 3neu
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