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BGBl. Nr. 512/1991

kundgemacht 20.09.1991 RIS↗
512. Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika im Bereich der Sozialen Sicherheit
VERWALTUNGSVEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES ABKOMMENS ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA IM BEREICH DER SOZIALEN SICHERHEIT
Kundmachung BGBl. Nr. 512/1991× zu Soziale Sicherheit – Durchführung (USA)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Soziale Sicherheit – Durchführung (USA) neu § 0↗RIS↗
Art. 2neu
in Kraft ab 01.11.1991 · idF BGBl. Nr. 512/1991 Art. 2↗RIS↗

Artikel 2

Die nach Artikel 17 des Abkommens eingerichteten Verbindungsstellen haben die zur Durchführung des Abkommens und dieser Verwaltungsvereinbarung erforderlichen gemeinsamen Verfahren und Formblätter festzulegen.