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BGBl. Nr. 518/1991

kundgemacht 30.09.1991 RIS↗
518. Verordnung: Übertragung der Durchführung der Eignungsprüfung
Verordnung des Bundeskanzlers betreffend die Übertragung der Durchführung der Eignungsprüfung
Kundmachung BGBl. Nr. 518/1991× zu Übertragung der Durchführung der Eignungsprüfung×

Änderungen durch diese Kundmachung

Übertragung der Durchführung der Eignungsprüfung neu § 0↗RIS↗
Art. 1neu

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