BGBl. Nr. 518/1991
518. Verordnung: Übertragung der Durchführung der Eignungsprüfung
Verordnung des Bundeskanzlers betreffend die Übertragung der Durchführung der Eignungsprüfung
Änderungen durch diese Kundmachung
Übertragung der Durchführung der Eignungsprüfung
neu
Art. 1neu
lädt …