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BGBl. Nr. 520/1991

kundgemacht 30.09.1991
520. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 69 Südsteirische Grenz Straße im Bereich der Gemeinde Soboth
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 69 Südsteirische Grenz Straße im Bereich der Gemeinde Soboth
Kundmachung BGBl. Nr. 520/1991× zu Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 69 Südsteirische Grenz Straße im Bereich der Gemeinde Soboth

Änderungen durch diese Kundmachung

Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 69 Südsteirische Grenz Straße im Bereich der Gemeinde Soboth neu